Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt 15000 aus China importierte Fläschchen nikotinhaltigen Liquids in einem Wert von etwa 60000 Euro beschlagnahmen lassen. Der E-Zigaretten-Händler Michael Koschollek legte Beschwerde ein. Nun hat das Amtsgericht Frankfurt am Main der Beschwerde stattgegeben.
Koschollek dürfe die Liquids nicht verkaufen, weil es sich bei der nikotinhaltigen Flüssigkeit um ein Arzneimittel handele und solche ohne entsprechende Zulassung nicht gehandelt werden dürfen. Koscholleks Anwalt Thilo Heuser legte Beschwerde ein: Ob es sich bei Liquids um Arznei- oder Genussmittel handele, sei noch nicht eindeutig geklärt. Eine Regelung auf europäischer Ebene steht noch aus. Das Gericht zog einen rechtlichen Hinweis heran, den das Oberverwaltungsgericht Münster in einem anderen Verfahren äußerte. Laut des Oberverwaltungsgericht Münster handele es sich bei Liquids für die E-Zigarette um ein Genussmittel. Somit sei, wegen der unklaren Rechtslage, die Beschlagnahmung unverhältnismäßig. Herr Koschollek bekommt seine Lieferung nun zurück. Wie groß der entstandene Schaden für Koscholek ist, wird noch geklärt.
Wieder ein Sieg für die E-Zigarette
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Ich habe über die Beschlagnahme der E-Liquids gehört und ich bin froh, dass der Verstand gesiegt hat!